ZIM-Förderrechner 2025
Schritt 1 von 4 Projektstruktur
🏗️ Schritt 1: Projektstruktur
Kooperationsform und Anzahl der Partner bestimmen.
💡 Förderlogik im Überblick:
Unternehmen erhalten einen prozentualen Zuschuss (25–55 %) auf ihre zuwendungsfähigen Projektkosten – den Rest tragen sie als Eigenanteil selbst.
Forschungseinrichtungen erhalten 100 % ihrer Kosten erstattet (bis max. 280.000 €) – kein Eigenanteil, da sie keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem Projekt ziehen.
• Gesamtzuwendung max. 3.000.000 € je Kooperationsprojekt.
🏢 Schritt 2: Unternehmenspartner
Geben Sie für jedes Unternehmen Größe und Projektkosten ein. Die Fördersumme wird live berechnet und aufgeschlüsselt.
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BCCMIn-Institut der Hochschule Mittweida
Das BCCM ist ein In-Institut der Hochschule Mittweida mit Kernkompetenzen in Blockchain-Technologien, dezentralen Systemen, Web3, Tokenisierung, Data Science und Künstlicher Intelligenz. Wir betreiben einen eigenen GPU-Cluster und setzen auf datenschutzkonforme, compliant AI mit Open-Source-Modellen - vollständig unabhängig von kommerziellen Cloud-Anbietern. Als ZIM-förderfähige Forschungseinrichtung begleiten wir Unternehmen von der Projektidee bis zur Antragstellung.
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🔬 Schritt 3: Forschungseinrichtungen
Forschungseinrichtungen erhalten 100 % ihrer zuwendungsfähigen Kosten (bis max. 280.000 €) – ohne Eigenanteil.
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Das BCCM ist ein In-Institut der Hochschule Mittweida mit Kernkompetenzen in Blockchain-Technologien, dezentralen Systemen, Web3, Tokenisierung, Data Science und Künstlicher Intelligenz. Wir betreiben einen eigenen GPU-Cluster und setzen auf datenschutzkonforme, compliant AI mit Open-Source-Modellen - vollständig unabhängig von kommerziellen Cloud-Anbietern. Als ZIM-förderfähige Forschungseinrichtung begleiten wir Unternehmen von der Projektidee bis zur Antragstellung.
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📊 Schritt 4: Ihr Förderergebnis
Detaillierte Kostenaufschlüsselung nach ZIM-Richtlinie 2025 – Projektträger
⚠️ Unverbindliche Orientierungshilfe. Maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie unter www.zim.de. Abschließende Prüfung obliegt dem Projektträger.